Lexikon -Unfall infolge strafbarer Handlungen
Nicht jede Unfallversicherung übernimmt die Kosten, wenn sich der Unfall infolge strafbarer Handlungen ereignet.
Beispiel:
Werden an einer Hauswand Plakate angebracht, ohne den Eigentümer um Erlaubnis zu bitten, kann eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB vorliegen.
Kommt es bei einer solchen Handlung zu einem Unfall, könnte der Versicherer - sofern dies die Verträge vorsehen - leistungsfrei sein.